Wusstest Du, dass ein Coach kein Freiberufler, sondern ein Gewerbetreibender ist? Was ist eigentlich der Unterschied und welche Vor- oder Nachteile gibt es überhaupt zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern?
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass es heute kaum noch Unterschiede zwischen diesen beiden Gründungsformen gibt. Vor allem, wenn es sich um Soloselbständige mit geringen bis mittleren Einnahmen handelt. Denn dann ist sowohl die einfache Buchführung für beide als auch die Verrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer möglich. Zurück zur Ausgangsfrage: Wer einzig und allein Coaching anbietet ist nach § 18 EStG für das Finanzamt Gewerbetreibender. Erst wenn ein Coach eine Vergleichbarkeit bspw. mit dem „beratenden Betriebswirt“ (der per Gesetz Freiberufler ist) nachweist, kann sich der Status ändern.
Antworten auf solche und andere Fragestellungen findest Du beim Gründerhaus.