Albert-Einstein-Straße 1, 49076 Osnabrück +49 541 2028 01 20 info@gruenderhaus-os.de

Seit dem 7. Januar 2022 kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden

Coronahilfe der Bundesregierung
Foto: © Photographee.eu - Adobe Stock

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).

Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Nähere Infos zu dem Programm finden Sie hier.

(Quelle: Internetseite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Über 15 Jahre Erfahrung l Mehr als 3.000 Beratungen l Ein Ziel:
Die Förderung von Existenzgründungen und Start-ups im Landkreis Osnabrück

Nutzen auch Sie das kostenfreie Angebot des Gründerhaus Osnabrücker Land*
für Ihren Weg in die Selbstständigkeit!


* Das Gründerhaus ist ein Angebot des Landkreis Osnabrück und seiner Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIGOS.

Gründerhaus Osnabrücker Land
Albert-Einstein-Straße 1
49076 Osnabrück

Telefon: 0541 / 20 28 01 20
Mail: info@gruenderhaus-os.de