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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminare des Gründerhauses

Stand 07.06.2021

  1. Vor-Ort-Seminare und Online-Seminare
    Diese Teilnahmebedingungen gelten sowohl für vor Ort stattfindende Seminare (nachfolgend „Vor-Ort-Seminare“) wie auch online abgehaltene Seminare (nachfolgend „Online-Seminare“). Beide Formen werden nachfolgend zusammen als „Seminare“ bezeichnet. Sonderregelungen für eine Art des Seminars werden als solche im Folgenden ausgewiesen.
    Die vom Gründerhaus Osnabrücker Land veranstalteten Seminare sind kostenlos.
  2. Anmeldung
    Das Gründerhaus Osnabrücker Land ist ein rechtlich unselbständiges Angebot der WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land mbH (www.wigos.de). Für die Teilnahme an einem Seminar der WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land mbH (nachfolgend „WIGOS“ genannt) ist eine schriftliche Anmeldung (Fax, Brief) oder eine Onlineanmeldung erforderlich. Der/die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
  3. Vertragsschluss
    1. Ihr Vertragspartner und Veranstalter des Seminars ist die WIGOS, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Vahrenkamp.
    2. Mit dem Absenden Ihrer Anmeldung, online durch Klicken auf den Button „Jetzt verbindlich anmelden“, bzw. mit Übersendung Ihrer Anmeldung per E-Mail, Fax oder Brief geben Sie ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an dem ausgewählten Seminar ab. Sie erhalten bei einer Onlineanmeldung eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Anmeldung, welche noch keine Annahme unsererseits darstellt.
    3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung Ihnen gegenüber zustande, die wir in der Regel per E-Mail versenden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Inhalt des Vertrags ist die Verschaffung einer Teilnahmemöglichkeit an dem ausgewählten Seminar.
    4. Eine Teilnahmebestätigung wird auf Anfrage nach dem Seminar ausgestellt und Ihnen übermittelt
  4. Rücktritt und Kündigung durch die WIGOS
    1. Für das Zustandekommen eines Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 10 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die WIGOS vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche der Teilnehmer/innen resultieren daraus nicht.
    2. Die WIGOS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Seminar aus Gründen, welche die WIGOS nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien bleibt unberührt.
  5. Sonderregelungen für Online-Seminare
    1. Eine Anmeldung zum Online-Seminar ist bis um 12 Uhr am Tag der Veranstaltung möglich. Auch wenn die Veranstaltung kostenfrei ist, wären wir für eine Abmeldung dankbar, wenn Sie die Veranstaltung nicht wahrnehmen können. Viele Seminare haben eine Begrenzung hinsichtlich der Teilnehmerzahl und wir können dann andere Interessenten auf der Warteliste berücksichtigen.
    2. Für die Durchführung des Online-Seminars wird gegenwärtig der Dienst „Zoom“ genutzt. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise in unserer Datenschutzerklärung.
    3. Online-Seminare werden nicht aufgezeichnet. Folglich besteht keine Möglichkeit, diese nachzuholen oder eine Aufzeichnung zu erhalten. Ebenso wenig ist es gestattet, ohne gesonderte Erlaubnis selbst Aufzeichnungen oder Fotos von den Online-Seminaren zu erstellen.
    4. Die Teilnehmerin /der Teilnehmer hat für eine stabile Internetverbindung vor Ort Sorge zu tragen.
    5. Sollte das Online-Seminar aus technischen Gründen auf Seiten von WIGOS nicht durchführbar oder in erheblichem Umfang gestört sein oder abgebrochen werden müssen, wird es an einem Ersatztermin nachgeholt.
  6. Organisatorische Änderung der Seminare
    1. Die WIGOS kann aus sachlichem Grund den Zeitpunkt des Seminars bei Vor-Ort-Seminaren auch den Ort ändern. Sie hat bei der Auswahl des neuen Seminarortes und des neuen Seminarzeitpunktes auf die berechtigten Belange der Seminarteilnehmer/innen Rücksicht zu nehmen. Muss ein Seminar oder ein Teil eines Seminars ausfallen (zum Beispiel wegen Erkrankung eines Referenten/einer Referentin) ist die WIGOS berechtigt, das Seminar zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht. Termin- und Ortsänderungen wird die WIGOS den Teilnehmern / Teilnehmerinnen unverzüglich mitteilen.
    2. Die WIGOS ist darüber hinaus berechtigt, das Seminar auch mit einem anderen als dem/der in der Ausschreibung genannten Referenten / Referentin durchzuführen, sofern der neue Referent/die neue Referentin über eine ausreichende Qualifikation verfügt.
    3. Die WIGOS behält sich sonstige Änderungen des Seminars vor, soweit dadurch der Gesamtcharakter des Seminars nicht verändert wird.
  7. Haftungsreduzierung
    1. Die WIGOS haftet nur, soweit die WIGOS, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags durch die WIGOS, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden. Unter Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer/die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.
    2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der WIGOS auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.
    3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der WIGOS bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen gemäß dieser Ziffer 7 unberührt. Ebenso bleibt eine Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bestehen.
    4. Für die Garderobe und den Verlust von Wertgegenständen bei einem Vor-Ort-Seminar wird keine Haftung übernommen.
    5. Diese Ziffer 7 umfasst sämtliche vertraglichen und nicht-vertraglichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung oder der Wahrnahme des Seminars resultieren, insbesondere auch deliktsrechtliche Ansprüche.
  8. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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